Heute aus dem Container gezogen !

      Heute war ich mal endlich mein Müll zur Deponie bringen. 4 Kisten voll. Und dann sah ich eine Frau die einen Nordmende Transistor entsorgen wollte. Schnell ging ich hin und sagte: " Hallo ich bin Radiosammler, darf ich das bitte haben?" Sie so: "Ja gar kein Problem."

      Dann schnappte ich das Mende. Schnell in Kofferraum unseres Autos und angedeckt.

      Die Frau hatte vorher schon was entsorgt, aber an der falschen Stelle. Sie musste es nochmal holen und in den Container werfen. Da griff ich wieder zu.

      Ein Grundig R45 Receiver, Top Zustand ! Schnell ins Auto und weg.
      Daheim angekommen, gereinigt, SPIELT ! BEIDES TOP!

      Der Grundig ist ein Hammer. Eine Wuch! Klang vom feinsten. Wörter wir Trebble sucht man vergebens. Alles auf DEUTSCH!

      Der wiegt gut und gerne 15 Kilo. Super schönes Gerät. Ich hoffe Hans kann mir sagen wie ich die Birnchen an den beiden Anzeigen tauschen kann.

      Er hat auch Touchknöpfe. Wie ein Lcd Tv. Unten muss man nur die Lämpchen berühren und er löst den Schalter aus.- Und das schon 1977!
      Aber nun seht selber:






      Liebe Grüße

      Ralf
      Gruß Ralf
      Streng genommen gehören die Geräte sobald sie den Wertstoffhof erreicht haben jemandem, damit ist ein Entfernen eines Gerätes Diebstahl.
      Die städtischen Mitarbeiter auf dem Platz haben nur ihre Anweisungen, die gehen wiederum von der Gesetzgebung aus.
      In meiner Heimatstadt ist es nahezu unmöglich da etwas mitzunehmen, mittlerweile ist der Platz sogar Kameraüberwacht. Die Arbeiter auf dem Platz können von ihren Vorgesetzen zu dem aus ihren Büros gut beobachtet werden.
      Das soll es bei laxer Handhabung in dieser Sache schon Abmahnungen gegeben haben

      Gruß Ulrich
      Tja Ulrich da hast du (leider) recht,

      unsere Gesetzgebung sieht vor, dass Sperrmüll an der Strasse immer noch das Eigentum des Entsorgers ist. Es ist deshalb auch Diebstahl, wenn jemand etwas vom an der Strasse angelagerten Sperrmüll nehmen würde.

      Die Eigentumsrechte gehen nach Abholung an das Müllverwertungsunternehmen über, ebenso verhält es sich natürlich auch mit Gegenständen in den Wertstoffhöfen.

      Mitnahme ist Diebstahl und kann als solcher geahndet werden (auch wenn es vermeintlicher Müll ist...) !!

      Gruß, Dieter
      deltamike55 postete
      Tja Ulrich da hast du (leider) recht,

      unsere Gesetzgebung sieht vor, dass Sperrmüll an der Strasse immer noch das Eigentum des Entsorgers ist. Es ist deshalb auch Diebstahl, wenn jemand etwas vom an der Strasse angelagerten Sperrmüll nehmen würde.

      Die Eigentumsrechte gehen nach Abholung an das Müllverwertungsunternehmen über, ebenso verhält es sich natürlich auch mit Gegenständen in den Wertstoffhöfen.

      Mitnahme ist Diebstahl und kann als solcher geahndet werden (auch wenn es vermeintlicher Müll ist...) !!

      Gruß, Dieter
      Hallo Dieter, dass stimmt nicht ganz so. Beim Sperrmüll entledigt sich der Eigentümer mit der Absicht zur Entsorgung , sich davon zu trennen. Es gehört dann immer zwar noch dem Eigentümer. Wer sich dort bedient, droht weder Strafe noch Anzeige wegen Diebstahl. Sogar wenn der Eigentümer Anzeige erstatten würde. Kein erfolg. Diebstahl ist es nur dann wenn es gewaltsam durch Einbruch zweckentwendet wird, oder wurde. Da der Besitzer diese aber vorher frei gab, ist es Niemandland. Aber wie oben beschrieben beim Wertstoffhof sieht das anders aus. Wer dort Gegenstände unerlaubt sich aneignet, ist dies Diebstahl weil die Betreiber neue Besitzer von dem Moment an sind, wo es auf dem Laster liegt. Bist du im gleichen Moment bei einem Sperrmüllhaufen, siehst ein Radio Freiburg da stehn, kannst du es vor deren Augen an dich nehmen. Da passiert rein gar nichts. Aber vom Laster darf es keiner mehr nehmen. Das wiederum wäre Diebstahl - grob gesehen.
      Arbeiter auf dem Werkstoffhof ist es untersagt Gegenstände zu verschenken, oder gegen kleinen Obolus an den Mann zu bringen. Damit beklaut der Arbeiter seine Firma, seinen Chef, Das führt zu Abmahnung, oder gar Fristlose Kündigung.


      Gruss Andy
      SABA Fan !
      So einfach ist das nicht. Wenn der ursprüngliche Eigentümer (nicht Besitzer) vor dem Wertstoffhof (kommunale Sammelstelle) abgefangen wird ist das kein Problem. Wenn der Eigentumsübergang auf dem Gelände der Sammelstelle stattfindet (aus dem Container gezogen) sieht das anders aus, der vorbestimmte Eigentumsübergang hatte schon mit dem Bettretten des Geländes stattgefunden.
      Das Gelände ist ja nicht für „Schatzsucher“ oder als „Tauschbörse“ eingerichtet worden.
      Der Betrieb eines solchen Geländes verursacht nun mal Kosten und wer bezahlt der bestimmt, die Bestimmung ist die Weiterleitung an bestimmte Entsorger.

      Was den „Sperrmüll“ betrifft, zu keinem Zeitpunkt ist der entsorgte Gegenstand Allgemeingut, hier gilt im Prinzip das Selbe. Der „Sperrmüll“ wird zu einem bestimmten Zweck auf den Bürgersteig gestellt. Dieser Zweck ist die Eigentumsübergabe an den vorher festgelegten Entsorger.
      Wenn ich mein Auto zufällig zu gleichen Zeit auf der Straße parke wird es ja auch nicht zum Allgemeingut.

      Wenn zum Diebstahl Gewalt angewendet wird ist es übrigens Raub.

      Nachtrag: Persönlich habe ich durchaus auch schon „Gelegenheiten“ genutzt, aber immer im Bewusstsein und Abwägung der Problematik.
      Aber diese Fälle tritt man ja nicht öffentlich Breit :).

      Gruß Ulrich
      Hier dürften ökonomische Gründe im Spiel sein, da die Kommune oder der Entsorger durch Verkauf von Gegenständen seine Entsorgungskosten bestreiten möchte.

      Ökologisch jedoch - und darum sollte es hierbei eigentlich gehen - ist natürlich die Wiederverwendung eines alten Radios z. B. der Weiterverwertung etwa in Form von Beimischung von geschredderten Radios zu Baumaterialien vorzuziehen.
      Achim
      Andy, du schriebst:

      "Beim Sperrmüll entledigt sich der Eigentümer mit der Absicht zur Entsorgung , sich davon zu trennen. Es gehört dann immer zwar noch dem Eigentümer. Wer sich dort bedient, droht weder Strafe noch Anzeige wegen Diebstahl. Sogar wenn der Eigentümer Anzeige erstatten würde. Kein erfolg. Diebstahl ist es nur dann wenn es gewaltsam durch Einbruch zweckentwendet wird, oder wurde. Da der Besitzer diese aber vorher frei gab, ist es Niemandland.

      Gruss Andy
      Leider hast DU nicht Recht, Andy.

      Wir begeben uns jetzt natürlich in den juristischen Bereich und weit weg vom Thema, aber da es schon mal angeschnitten wurde, kann und darf es so nicht stehen bleiben.

      Zunächst mache dich bitte schlau, was "Besitz" und "Eigentum" ist. Hier wirfst du schon einiges durcheinander.

      Weiterhin gibt es kein "Niemandsland". Das würde rechtsfreien Raum bedeuten und den gibt es in Deutschland nicht (zumindest nicht beabsichtigt).

      Dann muss ich Ulrich nochmal zitieren: es gibt einen Unterschied zwischen "Diebstahl" und "Raub".

      Zum Schluss wette ich meinen Alfa Romeo gegen ein rostiges Fahrrad, dass meine Anzeige Erfolg haben wird, wenn du Teile meines an die Strasse gestellten Sperrmülls entwendest !!

      Viele Grüße, Dieter
      Na ja Dieter , wenn du meinst...dann wird es halt so sein. Dann habe ich den falschen Beruf gewähl, oder ich mache meine Arbeit seid Jahren falsch.
      Jedenfalls eine Anzeige kann nicht erfolgen wenn jemanden etwas zum Sperrmüll vor die Türe setzt und ein dritter nimmt Besitz davon. Von raub kann gar keine rede sein. Es wäre allerdings schade um dein Auto....

      Aber ich beende das nun. Andere Länder andere Sitten. Dann haben wir tagtäglich aber Millionen Diebe auf den Strassen.

      Gruss Andy
      SABA Fan !
      Wir müssen deutlich unterscheiden zwischen den rechtlichen Voraussetzungen und der Handhabung in der Praxis.

      Natürlich wird kein Mensch etwas dagegen haben, wenn ein Bedürftiger einen Sessel oder Sofa abholt. Deswegen macht er sich nicht zum Dieb, da keine Anzeige erfolgen wird.

      Ich kenne jedoch einen Fall während meiner Arbeit in einer Rechtsanwalts- und Notarssoftwarefirma, der vor den Richter kam: Eine Person hatte einen Sperrmüllhaufen derart durchwühlt, dass alles wüst verstreut auf Bürgersteig und Strasse lag. Nach Aufforderung durch den Eigentümer der Sachen, alles wieder ordentlich zu machen, entfernte sich die Person wortlos mit einigen Gegenständen aus dem Sperrmüll.

      Die darauffolgende Anzeige brachte dem Schädiger 300.- DM Strafe ein aber nicht wegen der Unordnung, sondern die Begründung des Richters folgte dem Antrag des Anwalts auf Diebstahl.

      Das war in Deutschland, nicht in einem anderen Land mit anderen Sitten...

      Gruß, Dieter
      Du hast da Recht Dieter. Wenn man das Gesetz BUCHSTABENGETREU nimmt, ist es untersagt. Nur, es wird wie du sagst, in der Praxis nicht angewandt. Wie hier und überall sind die Gesete so geschaffen, das immer ein Hintertürchen offen ist. daher denke ich, wir beenden das Thema. ich habe tagtäglich mit solchen Fällen zu tun, daher ist es unintressant. Denke, egal wer, jeder der von uns hier beim Sperrmüll vorbei wandert, sichtet ein Radio, wird er es mitnehmen. In dem Sinne,,,,,,


      Gruss Andy
      SABA Fan !
      Manche Leute, denen ich etwas vom Sperrmüll weggeholt habe, waren teilweise froh, daß es wieder in gute Hände kam, andere waren amüsiert (vor 25/30 Jahren waren Röhrengeräte nichts besonderes am Straßenrand).
      Als ich beim Bund war, haben wir uns einen Kühlschrank vom Sperrmüll auf die Stube geholt,
      kurz geklingelt, gefragt ob der noch funktioniert und eingeladen.
      99% der Leute haben nichts dagegen, nur, daß man das Zeugs auf der Straße verstreut und wegläuft wie die Sau vom Trog.

      Gruß Mattes.
      buschmann postete



      Der wiegt gut und gerne 15 Kilo. Super schönes Gerät. Ich hoffe Hans kann mir sagen wie ich die Birnchen an den beiden Anzeigen tauschen kann.

      Er hat auch Touchknöpfe. Wie ein Lcd Tv. Unten muss man nur die Lämpchen berühren und er löst den Schalter aus.- Und das schon 1977!
      Aber nun seht selber:


      Liebe Grüße

      Ralf
      Moin,
      die "Touchknoepfe" nennen sich Sensortasten und waren in den 70ern der letzte Schrei. 1977 ging es schon langsam damit wieder zuende, denn wenn sie verschmutzt waren, begannen sie nicht selten ein laestiges Eigenleben. Bei den R35-X55 wurde auch wieder auf Tipptasten umgestellt, es war abhaengig von der Geraetefarbe. Von den vier Farben (silber, champagner, braun und schwarz) hatte m.E .nach nur silber (und schwarz?) Sensortasten.

      Die Lampen der Instrumente sind Stecklampen 7V/30mA (sollte bei Grundig aber auf der Rueckseite stehen). Das Gehaeuse der Geraete ist ein Stuelpgehaeuse, das Geraet ist von hinten in das Gehaeuse hineingesteckt.
      Zum Ausbau auf der Unterseite alle mit einem Kreis gekennzeichneten Schrauben herausdrehen und oben an der Rueckseite die drei kleinen Schrauben nicht ganz herausdrehen. Diese Schrauben halten eine lose Befestigungsschiene. Dann noch alle Drehknoepfe bis auf den Senderwahlknopf abziehen. Geraet auf die Rueckseite stellen und Gehaeuse abziehen.

      Der R45 hat zusammen mit dem X55 den aufwendigsten UKW-Empfaenger der Serie mit dem PIN-Diodenabschwaecher im Eingang. Der Verstaerker leistet 2x 50/70W an 4 Ohm.
      Der X55 ist ein R45 mit Digitalanzeige, aber ohne Leistungsendstufen, weil fuer die Aktivboxen gedacht. Eine Besonderheit ist auch der Mikrophonmischverstaerker mit auf symmetrisch umschaltbaren Eingaengen und Umblendautomatik.

      Die Schwaeche der Geraete sind gebrochene Loetstellen an den Eingangsbuchsen und man sollte alle Elkos im weinroten Kunststoffbecher, besonders im Endverstaerker, austauschen.

      Der Nordmende ist nur noch ein einfaches Transistor-Tischradio. Wenn man die "richtigen" Tannhaeuser kennt, traegt es diesen Namen zu unrecht :-/ Ein Spitzengeraet sieht anders aus ;)

      73
      Peter
      Heute hatte ich etwas Zeit und habe unseren Wertstoffhof besucht.
      Dort stand eine Kuba Imperial Fernsehtruhe, aus der ich gleich mal den ELAC Plattenspieler und das Radiochassis ausgebaut habe (mit 2 x ECL86, ECC83 und EAA 91 etc.) Wenn noch jemand die Bildröhre (Valvo, AW 59 / 91) gebrauchen kann, baue ich die morgen aus. Die Truhe hatte schon Regen abbekommen und die Spanplatten lösten sich auf...




      Als Ersatzteilspender aber immer zu gebrauchen.

      Gruß Mattes.
      Richtig so!
      Ersatzteile kann man immer gebrauchen.

      Ich habe vor einer Woche einen Schaub (habe mir nicht mal gemerkt was es für einer war) eingeladen.
      Ein Kollege hat ihn in KA unter einer Brücke stehen sehen und er hat es mir mitgeteilt.
      Gehäuse war totaler Schrott. Der LS-Stoff war auch nicht mehr zu gebrauchen.
      Habe das Teil "ausgebeint" und den Rest fachgerecht in der Wertstofftonne entsorgt. Der Röhrensatz war natürlich auch noch brauchbar.

      Gruß Christoph
      Made in Western Germany!
      Hallo Christoph,
      nun lasse ich ja so schnell nichts verkommen, was von der Historie oder / und der Qualität lohnenswert ist. Trotzdem kann ich nicht alles gebrauchen und meine Ecken sind schon über Gebühr strapaziert. Jetzt mache ich mal den Vorschlag: Wenn ich in dieser Containerrubrik etwas zeige und jemand kann just dieses gebrauchen, kann er sich gerne melden und gegen die Postgebühr
      für ein Paket verschicke ich das dann auch.
      Es kommt bestimmt im laufe der Zeit noch mehr dazu, da man mich in Ruhe stöbern läßt.

      Gruß Mattes.