Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

      Moin,

      ich habe folgendes im Internet gefunden und möchte diese Information allen hier im Forum zukommen lassen:

      Am Mittwoch, dem 24. Februar, trifft sich die Rundfunkkommission der Bundesländer zur Diskussion des nächsten und vorerst endgültigen Entwurfs des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). Am folgenden Tag wird er in Berlin den Regierungschefs der Länder zur Verabschiedung vorgelegt.

      Die Neufassung des Staatsvertrags verpflichtet unter anderem Anbieter im Internet dazu, ihre Inhalte mit einer Altersklassifikation zu versehen. Ist das Angebot nur für Jugendliche ab 16 Jahren geeignet, so muss sich ihre "Ausstrahlung" auf "Sendezeiten" zwischen 22:00 und 6:00 Uhr beschränken. Blog-Betreiber, Zeitungsverlage, Vereine oder Privatpersonen sollen dem Entwurf nach nicht von diesen Regelungen ausgenommen sein. Für diese Anbieter entsteht so ein erhebliches Haftungs- und Abmahnrisiko, vor dem viele zurückschrecken werden. Falls die altersgerechte Sperrung von Inhalten nicht umgesetzt wird, können auch die Internetzugangsanbieter zur Sperrung der entsprechenden Internetseiten gezwungen werden. Von ausländischen Anbietern dürften sich nur einige wenige große auf die geplanten deutschen Regelungen einlassen. Alle übrigen wären künftig im deutschen Internet nur nach 22 Uhr erreichbar.

      Hier der Link zum JMStV:
      http://blog.odem.org/2010/01/12/Arbeitsentwurf-JMStV--Stand-2009-12-07.pdf

      Ich für meinen Teil habe keine Lust meine Beiträge erst prüfen zu lassen bevor sie eingestellt werden. Eine zeitnahe Einstellung dürfte so nicht gewährleistet sein. Alternative für den Forumsbetreiber:
      Das Forum wird nur in der Zeit von 22.00 - 6.00 Uhr "auf Sendung" gehen.

      Gruß Martin
      So wie ich das sehe, ist das ein Arbeitsenwurf für die Änderung des Rundfunk-Staatvertrages. Dies ist ein Vertrag zwischen allen Bundesländern, die deren Rundfunk, Fernseh- und Internetaktivitäten regelt. Hier werden nur Verbindlichkeiten zwischen den Ländern und damit auch deren Rundfunkanstalten begründet. Das Internet als solches ist nicht betroffen.
      Gruß Heino - der Unkaputtbare
      Moin Heino,

      http://de.wikipedia.org/wiki/Telemediengesetz:
      Telemedien [Bearbeiten]

      Telemedien ist ein Rechtsbegriff für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Der Begriff wurde erstmals im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gebraucht. Zu den im TMG geregelten Telemedien gehören (nahezu) alle Angebote im Internet, beispielsweise Webshops , Online-Auktionshäuser , Suchmaschinen , Webmail-Dienste, Informationsdienste (z. B. zu Wetter, Verkehrshinweisen), Podcasts, Chatrooms, Dating-Communities und Webportale . Auch private Websites und Blogs gelten als Telemedien. Das Gesetz wird daher umgangssprachlich auch als Internetgesetz bezeichnet.
      Es betrifft die Internetauftritte unserer Rundfunk- und Fernsehsender nicht das Internet allgemein - da haben der Bund oder die Länder gar keine Zuständigkeit.
      Keine Sorge! Es ist schon praktisch unmöglich Millionen von täglichen Beiträgen zu "zensieren". Da brauchte man 150.000.- neue Beamte!
      Gruß Heino - der Unkaputtbare
      2. § 2 wird wie folgt geändert:
      a) Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
      „(1) Dieser Staatsvertrag gilt für Rundfunk und Telemedien im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages.
      b) Der bisherige Absatz 2 wird gestrichen.
      c) Der bisherige Absatz 3 wird der neue Absatz 2.“

      3. § 3 wird wie folgt neu gefasst:
      „Im Sinne dieses Staatsvertrages sind:

      1. „Angebote“ Inhalte im Rundfunk oder Inhalte von Telemedien im Sinne des
      Rundfunkstaatsvertrages,
      2. „Anbieter“ Rundfunkveranstalter, Anbieter von Plattformen im Sinne des
      Rundfunkstaatsvertrages oder natürliche oder juristische Personen, die eigene
      oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithalten oder den Zugang zur
      Nutzung vermitteln.“
      Ich gebe es auf dir das zu erklären.

      § 1
      Zweck des Staatsvertrages

      Zweck des Staatsvertrages ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie der Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen.
      Es ist ein Vertrag - der bindet die vertragschließenden Parteien - niemand sonst!
      Einen Vertrag zu Lasten Dritter erlaubt unsere Rechtsordnung nicht.
      Wir beide können auch miteinander keinen Vertrag schließen, in dem wir zB die Mitglieder der Forums zu etwas verpflichten!
      Die Bundesländer verpflichten sich in diesem Vertrag gegenseitig, die dort getroffenen Vereinbarungen einzuhalten. Niemand sonst!
      Falls Du es immer noch nicht glaubst: Ich habe diesen Fachbereich studiert und kenne mich etwas aus.
      Gruß Heino - der Unkaputtbare
      Und wieder bemühe ich Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendmedienschutz-Staatsvertrag):

      Der JMStV bezweckt – zusammen mit dem Jugendschutzgesetz des Bundes, das für Trägermedien einschlägig ist – den einheitlichen Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in Rundfunk und Telemedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie den Schutz vor solchen Angeboten in Rundfunk und Telemedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen (vgl. §§ 1, 2 Absatz 1 JMStV).

      Wesentliche Inhalte des JMStV sind unter anderem:

      * Regelungen zu unzulässigen Angeboten (§ 4 JMStV)
      * Regelungen zu entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten (§ 5 JMStV)
      * Jugendschutz in Werbung und Teleshopping (§ 6 JMStV)
      * Jugendschutzbeauftragte (§ 7 JMStV)
      * Festlegung der Sendezeit, Programmankündigungen und Kenntlichmachung von Sendungen im Rundfunk (§§ 8 ff. JMStV)
      * Jugendschutzprogramme und Kennzeichnungspflichten bei Telemedien (§§ 11 f. JMStV)

      Die Einhaltung des JMStV wird durch die zuständige Landesmedienanstalt bzw. durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) überprüft (vgl. §§ 14 ff. JMStV). Dabei wird sie durch jugendschutz.net, eine gemeinsame Stelle Jugendschutz aller Länder, unterstützt (vgl. § 18 JMStV). Zusätzlich überprüfen Einrichtungen der Freien Selbstkontrolle (z. B. die FSK) die Einhaltung der staatsvertraglichen Bestimmungen (vgl. § 19 JMStV).
      Diese Materie ist nicht nur schwierig sondern auch noch völlig bekloppt.
      Ein normaler Mensch mit gesundem Menschenverstand kann das auch kaum nachvolziehen, Heino.
      Aber Martin liegt da leider richtig.

      Diese Änderung des Staatsvertrages würde bedeuten, daß kein Forum, kein Chatdienst, kein Anbieter irgendeines aktiven Inhalts im Internet mehr ohne eine völlige Beschneidung der Inhalte in Richtung kindgerechtes Larifari bzw. eine Sperrung für Kinder, Altersprüfung, Zugangsschutz und andere Umständlichkeiten, online stellen kann, ohne die permanente Angst vor einer Abmahnung - selbst jetzt wo dieser unsägliche Abmahn-Freiherr von G. sich endlich selber ausdem Leben gelöscht hat.

      Denn Telemedien sind alle, was im Internet kräucht und fleucht, alles was in Art und Ausführung mit Rundfunk, Telefonie und Kommunikation vergleichbar ist. Was ein Forum dank der Möglichkeit zur Kommunikation natürlich genauso ist wie ICQ oder Skype oder ein Chatraum. Erst Recht Plattformen wie Youtube, Popoangucktube (ihr wißt schon warum ich keinen Echtnamen dafür angebe), Internetradio und Internetfernsehen.
      Gruß Jogi,
      der im Forum von jedem dahergelaufenen Neuling verspottet, beleidigt und als charakterlos tituliert werden darf.
      :lachen:
      Wie lächerlich. Demnächst zensieren sie dann auch die freie Meinung und die Handlungsfreiheit. Eigentlich ist das Gesetz ja ein Bruch gegen die Pressefreiheit, aber was solls, ich glaube eh nichtmehr so richtig, dass auf das Grundgesetz geachtet wird.
      Vorallem sollte man, wenn man Zeit, Lust und Laune hat, das mal lesen:
      http://www.rsv.daten-web.de/Germanien/IDR_-_DIE_JAHRHUNDERTLUEGE_-_V4.pdf

      Fand ich ganz interessant ;)


      Viele Grüße,
      Thorben
      Mein Name ist Hase, ich weiß bescheid! :)
      Die Politik sieht das offenbar anders: Staatsvertrag klingt tatsächlich nach einem Vertrag zwischen zwei Parteien, hier wollte man jedoch alle Anbieter von Telemedien mit ins Boot setzen...und scheint auch schon wieder kalte Füße zu bekommen.

      http://www.heise.de/newsticker/meldung/Entwurf-fuer-Jugendmedienschutz-Staatsvertrag-entschaerft-936140.html
      @highlander
      Ich habe bis jetzt noch keine "offizielle Stellungnahme" gefunden. Die Staatskanzlei Rheinland Pfalz hat bisher nichts darüber veröffentlicht. Am 25.03.2010 sind wir dann etwas schlauer.
      @heino
      Auf der Seite der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz darfst du gerne einmal den Suchbegriff jmstv eingeben und dir die Ergebnisse durchlesen z.B. das:
      http://www.rlp.de/ministerpraesident/staatskanzlei/medien/stellungnahmen/?0=

      Gruß Martin