vorsicht in der bucht!!!

      Derzeit ist wieder Urlaubssession, auch kann der PC bzw. der Accountzugang für den Verkäufer unzugänglich sein. Ich wäre da vorsichtig. Hatte sogar schon mal einen Käufer, der einen Unfall hatte. Wie dem auch sei, wenn die Ware nicht kommt, nicht okay ist oder was auch immer und in einem angemessenem Zeitrahmen nichts kommt, würde ich einen entsprechenden Brief verfassen und danach die Polizei einschalten...danach spuren die widersprenstigen plötzlich ;)
      highlander postete
      Derzeit ist wieder Urlaubssession, auch kann der PC bzw. der Accountzugang für den Verkäufer unzugänglich sein. Ich wäre da vorsichtig. Hatte sogar schon mal einen Käufer, der einen Unfall hatte. Wie dem auch sei, wenn die Ware nicht kommt, nicht okay ist oder was auch immer und in einem angemessenem Zeitrahmen nichts kommt, würde ich einen entsprechenden Brief verfassen und danach die Polizei einschalten...danach spuren die widersprenstigen plötzlich ;)
      Hallo,

      in dem Fall wurde auf überhaupt nichts reagiert, der Kauf liegt eine Weile zurück, Anfang August. Alle Versuche seitdem, mit dem VK in Kontakt zu treten, sind bisher gescheitert. Ich habe es per e-mail und über die ebay-Formulare versucht. Neue Artikel erscheinen aber regelmäßig. Das sieht nicht nach Urlaub aus. Übrigens hat mein Mailprogramm eine Lesebestätigung ausgespuckt. Urlaub? Eher tot stellen. Jetzt bekommt er erst mal Post und wenn das nichts bringt, noch mal vom Anwalt.
      Grüße aus Berlin, Andreas - www.wandel-der-zeit.de
      Hallo,
      ich habe mich beraten lassen, meine Anwältin ist da ganz fix. Auch wenn im Angebot steht "keine Garantie, keine Rücknahme weil Privatverkauf", habt Ihr volles Rückgaberecht, denn diese Formulierung ist falsch und hat keinerlei rechtliche Bedeutung. Der Käufer muß zunächst auf seine Rechte hingewiesen werden, dann kann der Verkäufer die Haftung nach dem Fernabsatzgesetz ausschließen. Für die Formulierung gibt es aber Vorgaben und zahlreiche Gerichtsbeschlüsse. Das Recht ist in dieser Hinsicht immer auf der Seite des Käufers. Anders ist es, wenn ein Gerät "an Bastler" oder als "defekt" angeboten wird. Da darf man sich im Nachhinein nicht beschweren.

      Wichtig ist, daß man die Rücksendung ankündigt und nicht unfrei verschickt, damit man einen Nachweis hat.

      Wichtig ist auch die Anzahl der Bewertungen und die Art der angebotenen Ware. Unter Umständen ist der VK als gewerblich einzustufen. Man sollte sich gleich diese Daten ausdrucken, wenn man etwas reklamieren will, sofern der VK sein Profil nicht auf "privat" gestellt hat. Als Gewerblicher hat er noch schlechtere Karten, so trägt er zum Beispiel auch das Versandrisiko beim Rückschicken der Ware.

      Ihr könnt mir glauben, die meisten "Privatleute", die regelmäßig HiFi-Geräte anbieten, sind Gewerbliche, die bei ebay ihre Ladenhüter verkaufen oder die schnelle Kohle machen wollen. "Privat" sind sie, weil sie das Fernabsatzgesetz umgehen wollen.

      ebay ist ein riesiger Marktplatz aber da ist auch viel im Argen. So gibt es z. B. einen Vogel, der hat über 600 Bewertungen, ist gewerblich bei ebay gemeldet und schließt auf seiner mich Seite die Garantie und Haftung aus, weil er Privatmann wäre. ebay scheint so etwas nicht zu stören, wenn man aber mal einen Artikel aus Versehen in der falschen Rubrik einstellt, bekommt man eine Abmahnung mit der Drohung den Account zu sperren.

      Ich setze mich grundsätzlich zur Wehr, denn ich selbst bin offen und ehrlich handelnder gewerblicher Verkäufer, zahle meine Steuern und stehe für Rücknahme und Widerruf ein. So muß ich auf 100jährige Uhrwerke Garantie geben und kann mir keine Schlamperei leisten. Es kann nur das angeboten und verschickt werden, was mindestens 2 Wochen Probe gelaufen ist. Das ist vollkommen irrsinnig, aber ich muß mich an die Vorgaben handeln. Da ich nur einwandfreie Ware verschicke, habe ich keine Rückläufer.

      Übrigens bezog sich der Hinweis nicht auf den 9240 S, der ist zwar nun in der Werkstatt, aber der VK hat das Gerät längere Zeit nicht betrieben und hat mir angeboten, mir mein Geld zurückzugeben oder sich an der Reparatur zu beteiligen. Da er ein armer Student ist, habe ich das abgelehnt, weil ich denke, daß die Geräte in dem Alter sowieso mal nachgesehen werden sollten. Möglicherweise kauft man sonst eine andere Katze im Sack. Außerdem mag ich jetzt eben gerade diesen Receiver, weil er äußerlich so ungewöhnlich gut gepflegt wurde.

      Den abweichenden Artikel habe ich schon gemeldet, schon länger, aber der VK reagiert nicht darauf. In Urlaub ist er jedenfalls nicht, jede Woche tauchen neue Geräte auf.
      Grüße aus Berlin, Andreas - www.wandel-der-zeit.de
      Darüber könnte man jetzt hier seitenlang streiten, das ist nur die Meinung einer Anwältin, was die Gerichte hinterher sagen, etwas anderes. Die meisten Punkte sind jedoch nach wie vor strittig, es besteht hier keinesfalls Rechtssicherheit, auch wenn die o.g. Anwältin das Urteil schon vorweg nehmen möchte.

      Nach meinen bisherigen Erkenntnissen reicht nach wie vor der Verweis, als Privatverkäufer Rücknahme wie Gewähr oder Garantie auszuschliessen. Hier gibt es im Internet fertige Formulierungen von Anwälten. Weder für Versand noch Rückversand muss ein privater Verkäufer haften - man hätte abholen können. Das letzte mir bekannte Urteil sprach eindeutig für den privaten Verkäufer: wer so eine Einschränkung in sein Angebot schreibt, macht das nicht umsonst, der Bieter hat dies zu beachten und durch ein Gebot akzeptiert er sie. Entspricht die Ware jedoch tatsächlich nicht der Beschreibung, hat der Verkäufer ein Problem.

      Die Anzahl der Bewertungen, statistische Berechnungen, wieviel pro Monat oder Woche vielleicht auktioniert wurde, sind Humbuck. Derzeit taumelt man auf unerforschtem Terrain und empfiehlt den Privaten nicht öfter als Xmal pro Woche den gleichen Artikel anzubieten etc.pp. Null Rechtssicherheit.

      Erschwerend kommt hinzu, dass die Urteile in Hamburg, NRW und München sich grundsätzlich unterscheiden.

      Letztlich weiss eigentlich keiner mehr, was geht oder nicht: es ist von der sich sekündlich ändernden Rechtslage, dem Bundesland, dem aktuellen Wissensstand aller und neuesten Urteilen abhängig.
      Hallo,

      hierüber kann man in der Tat stundenlang streiten. Hier liegt der Fall aber etwas anders. Wer reinen Gewissens gute Ware anbietet, braucht sich nicht zu verstecken, oder? Mir ist direkt nach der Auktion die Zahlungsaufforderung ins Mailpostfach geflattert. "Ich versteigere im Auftrag meines Lebensgefährten, überweisen Sie auf folgendes Konto ..." Dagegen habe ich ja nichts, von mir aus. Wenn sich dann aber herausstellt, die Ware entspricht nicht der Beschreibung und die Dame nicht reagiert, aber pausenlos weitere Artikel eingestellt werden, dann riecht das schon komisch, oder? In 8 Wochen kann man schon mal reagieren, oder?

      Daraus lernt man aber auch. Wenn ich noch einmal etwas ersteigere, der VK eine Einzelperson ist und die Kontonummer abweichend von den bei ebay hinterlegten Daten ist, werde ich nicht mehr so ohne weiteres überweisen.
      Grüße aus Berlin, Andreas - www.wandel-der-zeit.de
      Neue Entwicklung:
      Das reklamierte Paket sowie der Einschreibebrief sind zurückgekommen mit dem Vermerk "Empfänger konnte nicht ermittelt werden". Somit stimmen die bei ebay hinterlegten Verkäuferdaten nicht. Zahlungsempfänger oder die Person, die bei ebay ihre Verkäuferdaten hinterlegt hat, sind auch über die Auskunft nicht zu finden, die Straße gibt es in Düsseldorf nicht.

      Aus diesem Grund warne ich jetzt ausdrücklich vor dem ebay-Verkäufer mit Namen xxx, oder anderen Mitgliedsnamen, die Euch nach beendeter Auktion auffordern, Geld auf das Konto eines xxx zu überweisen.

      Diese Praxis ist bei ebay durchaus üblich, nämlich dann, wenn jemand bei ebay ausgeschlossen wurde. Zum Neuanmelden braucht man nur eine Kontonummer und eine Mailadresse bei AOL oder 1und1, etc., ohne daß das weiter überprüft wird.

      ebay hat Meldung bekommen, aber da das ein geldgieriger Verein mit Doppelmoral ist, bleibt abzuwarten, ob das Konto gesperrt wird. Über das Bewertungsprofil habe ich 3 Leidensgenossen gefunden, 2 haben sich nicht getraut, negativ zu bewerten, weil sie mit ihrem Verkäuferkonto gekauft haben, der 3. hat eine Rachebewertung bekommen. Allen ist gemeinsam, daß der VK sofort eine Zahlungsaufforderung schickt, sonst aber auf nichts mehr reagiert.

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      Admin: Namen entfernt
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      Grüße aus Berlin, Andreas - www.wandel-der-zeit.de
      wenn das mit der adresse stimmt, dann wird ebay, sofern du das an die richtige adresse gemeldet hast, auch reagieren und das mitglied sperren. hab ich schon des öfteren gehabt.
      wenn einem die geschichte suspekt ist, empfielt es sich, die anschrift vorab zu klären, mittels klicktel oder den entsprechenden services im netz, das spart unnötige portokosten...
      http://www.tattoo-mobil.de
      Hallo, glaube ich noch nicht, habe dem Sicherheitsteam eine Kopie der Zahlungsaufforderung, den Mailheader und Fotos vom Paketaufkleber geschickt. Die haben zwar kapiert, daß ich einen strittigen Artikel gemeldet habe, um den Antrag auf Käuferschutz stellen zu können, reden mich jetzt aber mit Frau Meyer an. Das ist die Verkäuferin.
      Grüße aus Berlin, Andreas - www.wandel-der-zeit.de
      Hallo,
      neueste Entwicklung: Den Verkäufer gibt es am angegebenen Wohnort überhaupt nicht, den Straßennamen auch nicht in der Schreibweise. Auch bei richtiger Schreibweise gibt es dort nur einen Restaurationsbetrieb in einem Einfamilienhaus und das schon immer.

      Der Verkäufer hat sein Profil auf privat gesetzt, nachdem er eine weitere negative Bewertung bekommen hat. Ein weiterer Käufer hat Kontakt zu mir aufgenommen, keine Ware erhalten, VK reagierte nicht, Einschreiben kam zurück. Auch dort klappte die Kommunikation hervorragend, bis überwiesen wurde.

      Ebay wurde über alles in Kenntnis gesetzt, gesperrt haben sie den nicht. Wie gut, daß ab 23. 10. niemand mehr Artikel einstellen kann, der sein Profil auf privat gestellt hat. Aber so wie ich den Laden einschätze, können Verkäufer ihr Profil öffentlich machen, Ware einstellen und es dann wieder auf privat einstellen :)

      Der VK ist unter anderem Namen schon längst wieder bei ebay in Erscheinung getreten. Versteht Ihr, daß ich das k..... kriege, wenn ich die ebay-Werbung sehe?
      Grüße aus Berlin, Andreas - www.wandel-der-zeit.de
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