Eine neue Deckenleuchte und die Sicherheit

      Eine neue Deckenleuchte und die Sicherheit

      Geht das sicherheitstechnisch in Ordnung?

      Das Bild zeigt das Innere einer neu erworbenen Deckenleuchte. Im Betrieb ist das Ganze zwar mit der Streuscheibe aus Kunststoff abgedeckt. Die lässt sich jedoch sehr einfach und ohne Werkzeug abnehmen. Im Inneren tauchen etliche metallblanke Stellen auf, die Netzpotential führen: Die Elkobeinchen, die Stirnseite des Elkobechers, die Anschlüsse des Sicherungswiderstandes, die IC-Anschlüsse und die Anschlüsse des VR1, das ist vermutlich ein VDR als Überspannungsschutz. Das alles lässt sich mit abgenommenem Deckel ohne Weiteres berühren.
      Außerdem wurden die Lötstellen der Netzzuleitung auf der Platine nur mit etwas Silikon abgedeckt. Reicht das, die Drähte beim unbeabsichtigten Lösen der Lötverbindung an Ort und Stelle zu halten?

      Immerhin werden ca. 6 mm Kriechstrecke von den Leiterbahnen zum Blechgehäuse eingehalten. Die Leiterbahnen sind außerdem mit Lack abgedeckt, das ist aber sicherheitstechnisch nicht wirklich relevant. Im IC sind sowohl der Gleichrichter als auch die Stromregelung für die LEDs untergebracht.

      Der Hersteller hat zwar das CE-Zeichen draufgepappt, aber es gibt keinerlei andere Siegel, außer dem Schutzerdesymbol für die Schutzklasse I. Nicht einmal das GS-Zeichen.


      Was denkt ihr? Ist da eine Rückfrage beim Händler sinnvoll? Ich habe gewisse Hemmungen, dieses Teil in Betrieb zu nehmen, jedenfalls nicht, ohne nachzubessern.

      @Andreas, um das Forum zu schützen, habe ich erst mal keine Angaben zu Marke und Typ aufgeführt. Mit etwas Mühe lässt sich die Marke auf dem Label im Foto erkennen. Falls ich das noch ausblenden soll, sag Bescheid.


      Viele Grüße,
      Christian
      Bilder
      • Leuchte.JPG

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      Christian, keine Sorge!

      Man darf schon berechtigte Kritik anbringen, dabei auch Typ und Hersteller nennen.
      Auch darf man was als seine eigene Meinung schreiben, Meinungsfreiheit.
      Schwierig wird es bei pauschalen Verunglimpfungen, kann Ärger geben.

      Ich bin kein Elekrolurch, kenne VDE-Bestimmungen nur teilweise.
      Wichtig dürfte hier der bestimmungsgemäße Gebrauch sein.
      Wenn es sich um eine Deckenleuchte handelt, die auch so montiert wird, ist sie somit außerhalb der Reichweite von Kindern oder geistig eingeschränkten Personen.
      Nehmen wir als Vergleich eine übliche Deckenleuchte mit auswechselbarer Glühlampe.
      Meist gibt es eine Abdeckung, die leicht abnehmbar ist, um die Glühlampe zu wechseln.
      Ist die Glühlampe herausgeschraubt, kann man in die Fassung packen, Kontakte.
      Möglicherweise liest ein Elektriker mit, der sich mit den Sicherheitsbestimmungen auskennt.

      Andreas
      Was bedeutet DL2JAS? Amateurfunk, www.dl2jas.com
      Hallo,

      ich bin gelernter Elektriker, kenne aber auch nicht jeden Wortlaut der VDE genau, dafür ist das ganze Regelwerk auch zu umfangreich.

      Offenbar, da ein Schutzleiter am Gehäuse vorhanden ist, handelt es sich um eine Leuchte der Schutzklasse 1.
      Somit sollte bei funktionierenden Schutzeinrichtungen, wie ein RCD, bei geschlossenen Gehäuse im Fehlerfall keine Gefahren für Menschen bestehen. Ob das Metallgehäuse und alle anderen berührbaren Metallteile vernünftig mit PE verbunden ist, gilt es natürlich zu prüfen.

      Leuchten öffnen und oder Leuchtmittel wechseln darf generell nur bei freigeschalteten und vor wiedereinschalten gesicherten Stromkreis erfolgen. Spannungsfreiheit ist festzustellen bevor man mit der Arbeit beginnt Wer dies nicht tut handelt eh grob fahrlässig.
      Ich weiss, die Realität sieht leider meistens anders aus..
      Aber so sollte ja theoretisch nie jemand mit dem spanungsführenden Innenleben in Berührung kommen. Und wenn dann wäre es ja spannungslos.

      Ich kenne solche Leuchten zu gut und das CE Zeichen sagt nunmal garnichts aus, das kann jeder einfach so drauf drucken. Ist ja nicht geschützt.
      Ich persönlich baue solche Leuchten nicht mehr an, da ich für meine Arbeit als Elektriker haftbar gemacht werden kann.

      Was der Kunde dann selber macht, ist seine Sache. Ich empfehle solche Leuchten nicht zu nehmen. Sie unterliegen keinerlei Prüfung. Selbst wenn sie aus elektrischer Sicht okay sind, was ist mit eventuell auftretenden Problem wie Überhitzungen die zu Bränden führen können..
      Gute Leuchten sind teuer, nicht so gute eben nicht. Bei Leuchten gilt eindeutig, what you pay is what you get.

      Grüße
      Niklas

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „röhrenfan2011“ ()

      Hallo Christian,

      in diesem Fall ist vom Hersteller ja Schutzart IP20 genannt. Leuchten mit IP20 sind zulässig für trockene Innenräume. Für IP20 müssen netzspannungführende Teile so abgedeckt sein (z.B. durch Gehäuse oder die Streuscheibe als Abdeckung), dass sie bei montierter Abdeckung nicht mit dem Finger (=Fremdkörper > 12 mm Durchmesser und bis 80 mm Länge) berührbar sein dürfen.
      Die vollständige Erfüllung von Schutzart IP20 erfordert aber nach meiner Information zusätzlich, dass die Abdeckung nur mit einem Werkzeug entfernbar sein darf (die Streuscheibe z.B. angeschraubt ist). Ist die Abdeckung z.B. mit einer Schnappverbindung befestigt, die ohne Werkzeug lösbar ist, müsste diese zusätzlich (z.B. mit einem Kabelbinder) gesichert sein, und diese Sicherung dürfte sich nur mit einem Werkzeug (z.B. Zange oder Schraubendreher) lösen lassen.

      Zu den beiden Lötstellen für die Netzleitung kann ich nichts sagen. Ich glaube Deine Frage diesbezüglich zielte darauf ab, ob die Silikonabdeckung über den Lötstellen ausreicht oder ob z.B. zusätzlich nahe an den Lötstellen noch eine weitere Befestigung (z.B. mit Kabelbinder) erforderlich ist.

      Aber ich glaube, so weit warst Du auch schon.

      Gruß
      Reinhard

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „oldiefan“ ()

      Also, das ist (leider) kein ungewohntes Bild. Ich wundere mich, dass ich nicht öfter mal in der Zeitung lese, wer wieder bei einem Elektrounfall ums Leben kam. Weil auch nichts geprüft wird, landen derlei Geräte aller Art im Baumarkt, und werden an Leute verkauft, die eigentlich totale Laien sind. Wobei CE ja bekanntlich oft nur noch "China Export" bedeutet ....

      Besten Gruss,

      Michael
      Ja, ich stimme euch zu. Im Gutwettermodell - bestimmungsgemäßer Gebrauch - niemand entfernt den Deckel, solange die Sicherung drin ist - ist die Leuchte ungefährlich. Beruflich hatte ich das eine oder andere Mal schon mit Risikoanalysen und Gefährdungsbeurteilungen zu tun. Dort wird immer mit betrachtet, welche Fehlbedienungen, und -nutzungen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Dazu gehören für mich hier eindeutig die Fälle: "Lass uns mal schnell die Abdeckung zum Säubern abnehmen." und die Kombi "Wandmontage + experimentierfreudiges Kind". Ich werde deshalb den kritischen Bereichen noch irgendwie eine Isolation verpassen, sei es durch eine kleine Abdeckhaube oder durch etwas Silikon. Das darf natürlich nicht die Wärmeabfuhr behindern.

      Um zu illustrieren, was ich erwartet hatte, hier noch ein Bild:



      Auch bei dieser Leuchte kann man den Schirm ohne Werkzeug entfernen. Darunter verbirgt sich dann aber ein Innenleben, das den Kontakt mit spannungsführenden Teilen nahezu komplett ausschließt. Es sei denn, jemand popelt mit einem Schraubendreher in der Lüsterklemme herum. So kommen die meisten aktuellen elektrischen Geräte daher, selbst die aus Fernost.

      Viele Grüße,
      Christian
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      Heute ist mir noch aufgefallen, dass dem Beutel mit Montagezubehör drei kleine Blechschrauben beiliegen. Und tatsächlich, etwas versteckt findet sich in der Anleitung ein Bild, das zum Schluss der Montage zum Fixieren des Deckels mit diesen Schrauben auffordert.
      Damit passt das dann aus meiner Sicht.

      Die Leiterplatte mit Elektronik und LEDs besteht aus Aluminium und wird im Betrieb recht warm, ca. 70-80 °C. Wenn man also trotzdem Kontakte abdecken möchte, muss das Material das abkönnen, Silikon dürfte geeignet sein.

      Der verbaute Konstantstromchip nennt sich KP18108 und ist hinsichtlich seiner Integration bemerkenswert. Er benötigt keinen Gleichrichter, sondern wird direkt mit Wechselstrom versorgt. Außerdem benötigt er nur einen Elko als Speicherelement. Die bei einem Schaltregler notwendige Induktivität von einigen mH ist hier nicht vorhanden. Darüber hinaus gibt es nur noch ein paar SMS-Widerstände in der Schaltung. Über die LED-Kette fällt eine Spannung von 261 V ab, am Elko liegen 315 V, also fast die Spitzenspannung von 230V Wechselspannung. Es handelt sich also um eine Kombi von Gleichrichter und Konstantstromquelle, die durch die Außenwiderstände auf den gewünschten LED-Strom eingestellt wird.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „chriss_69“ ()

      Ich hätte die Leuchte anders konstruiert.

      Hersteller gehen gern bis an die technische Grenze von LEDs.
      Folge, viel Verlustleistung und deutliche Verkürzung der Lebensdauer.
      Betreibt man eine LED mit halber Leistung, nimmt man den Helligkeitsunterschied kaum war.
      Auch steigt meist im oberen Bereich die Helligkeit nicht mehr linear mit dem Strom.
      Das als Anregung, wenn man sich selbst was mit LEDs baut, z.B. Batteriebetrieb.
      Bitte nicht an Leuchten Netzspannung herumbasteln, allein schon aus Versicherungsgründen.

      Andreas
      Was bedeutet DL2JAS? Amateurfunk, www.dl2jas.com
      Noch ein paar Angaben zu den Betriebsbedingungen: Da es ein Linearregler ist, wird ein Teil der aufgenommenen Leistung direkt in Wärme umgewandelt. Der LED-Strom liegt bei 40 mA, von den 315 Volt am Elko nutzen diese, wie schon erwähnt, 261 Volt, ergibt 10,4 Watt. Die Spannungsdifferenz von 54 Volt verheizt der Chip: 2,2 Watt. Das merkt man, im Betrieb wird dieser Bereich als Erstes warm. Die 12 Watt Leistungsangabe beziehen sich demnach auf die Gesamtleistungaufnahme.
      Bei den 15 SMD-LEDs mit Streuaufsatz werden je 0,7 Watt umgesetzt. Man kann überschlägig von ca. 30 % Lichtausbeute ausgehen, was 0,49 Watt pro LED-Chip als Verlustleistung übrig lässt. Insgesamt muss also die Aluplatine 9,55 Watt an Wärme abführen.
      Die beobachtete Temperatur von ca. 80 °C passt halbwegs zum geschätzten Wärmewiderstand: (80°-20°)/9,55 Watt ergeben reichlich 6 Kelvin pro Watt. Das klappt bei diesem relativ kleinen Alublech nur durch die zusätzliche Verklebung der Platine mit dem Lampengehäuse mittels Silikon.
      Der Gesamtwirkungsgrad liegt bei ca. 25%. Nicht berauschend, aber für eine Billigleuchte akzeptabel. Bei mir kommt sie an die Decke der Zweitwohnung, dort wird sie eher selten genutzt.
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